Elektrogesetz, WEEE-Verordnung/ElektroG
Die WEEE ist die Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über Elektro- und Elektronikaltgeräte. Sie besagt u.a., dass Hersteller und Quasihersteller von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Rahmen einer Produktverantwortung Altgeräte zurücknehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. Verwertung zuführen müssen.
Die von uns gelieferten Produkte werden regelmässig angemeldet und bei der Stiftung EAR registriert. Altprodukte nehmen wir bereits von Anfang an zurück. Auch in Zukunft möchten wir Ihr Altgerät möglichst wieder zurück erhalten. Wir können dann die entsprechende Verwerdung vornehmen. Deshalb unsere Bitte, wenn Ihr Gerät verbraucht ist, schicken Sie uns ein Abholauftrag. Wir lassen es für Sie kostenfrei abholen. Wenn Sie ein neues Gerät kaufen möchte, bekommen Sie für die Rückgabe des Altgerätes einen Bonus den wir Ihnen vorher mitteilen gutgeschrieben.
Die Rohs-Verordnung regelt u.a. das Verbot der Verwendung von Blei (Pb), Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd), hexavalentes Chrom (Cr6+), polybrominates Biphentyl (PBB) und ploybrominanter Diphenyl Ather (PBDE) in den Produkten. Unsere Produkte sind Rohs-konform hergestellt.
Die WEEE-Verordnung regelt die Entsorgung der entsprechenden Produkte.
Auf der Homepage - www.elektrogesetz.de - finden Sie noch weitere Informationen dazu.