„Ich will weg….. und kann nicht“ - Betreuertag in Fulda

Der Papa ist nicht mehr ganz richtig, läuft weg, versteckt sich. Die Tochter pflegt und reibt sich auf ..., beim Betreuertag in Fulda ging es um Fixierung sowie um Ängste, Geld und Überlastung der Betreuer von Menschen die an Demenz erkrankt sind. Eingeladen hatten die Betreuungsstelle des Landkreises Fulda und die drei Fuldaer Betreuungsvereine. Zahlreich waren Interessierte in das Seniorenzentrum Heilig Geist gekommen.

Theofine vom Fuldatal (Schauspieler Andreas Wahler), führte mit einem Sketch in die Thematik ein. Der Papa ist nicht mehr ganz richtig, läuft weg, versteckt sich. Die Tochter pflegt und reibt sich auf, die „Schlauschwätzer – Verwandtschaft“ ist trotzdem nicht zufrieden. Diesen Faden spann Richter Udo Lautenbach vom Amtsgericht Fulda weiter und informierte über Rechtsgrundlagen nach BGB §1906. Die Freiheitsrechte eines Menschen seien gut geschützt, sagte Lautenbach, doch parallel müsse auch der mögliche Wille eines Menschen betrachtet werden, selbst wenn er diesen nicht direkt äußern kann.

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) müssen gut begründet und beim Amtsgericht beantragt werden. FEM sind beispielsweise Bettgitter, Tischstecktisch, Segufixgurte, verschlossene Türen, Wegnehmen von Schuhen und Brille, sedierende Medikamente Ausnahmen sind Situationen, bei denen „Gefahr im Verzug“ ist, als „kurzzeitige Maßnahme im Einzelfall“, so Lautenbach. Eine Fixierung bei Komapatienten sei hingegen keine FEM, wies Lautenbach hin.

Im Pflegebett wurde eine Fixierung mit Segufix Bauchgurt, Arm- und Beinfixierung gezeigt. Einer der Teilnehmer übernahm den Part des „Patienten“. Gefahren die eine Fixierung birgt, wie etwa, ein Verrutschen des Gurtes und einer dadurch drohenden Erstickungsgefahr wurden dargestellt. „Ich kann ja nur die Decke ansehen, mich kaum bewegen, bin geängstigt und fühle mich ohnmächtig“, klagte der „Patient“.

Die aktuelle Redufixstudie belegt, dass mit und ohne Fixierung der Demenzkranken, die Unfallrate gleich bleibt. Auf der vermeintlich sichereren Seite stehen Heimbewohner und Patienten, die durch Präventivmaßnahmen geschützt werden. Maßnahmen, wie etwa eine Sensormatte vor dem Bett, die meldet, wenn der Bewohner sein Bett verlässt und beispielsweise Unterstützung beim Toilettengang braucht, oder ein Bett das ganz tief gestellt ist, so dass der Bewohner maximal 20 Zentimeter tief fällt, wenn er unruhig schläft. Ein dunkler Stationsausgang kann die Lust eines Dementen hindurchzugehen senken. Zahlreiche Beispiele aus der Praxis stimmten nachdenklich.

Den Senior nicht alleine lassen, Tiere können Einsamkeitsgefühlen entgegenwirken, Blickkontakt beim Sprechen halten und langsam sprechen, Wohnung mit Bedacht einrichten, warum den Senior nicht auf dem Boden schlafen lassen, wenn er sich dabei sicherer fühlt als Alternative zu einem Bettgitter, das als FEM gilt, war Tenor eines Vortrages von Jutta Baier und Martin Kersting von der Seniorenberatung des Landkreises Fulda über FEM im häuslichen Bereich

Pflegenden Angehörigen gaben Baier und Kersting mit auf den Weg: Bleiben Sie nicht allein und denken Sie als Angehöriger auch an sich selbst. Nutzen Sie die Hilfsangebote wie beispielsweise die einer Tagespflege.

Ist eine FEM jedoch unausweichlich, sollten diese im Team mit allen Beteiligten, Arzt, Pfleger, Angehörige und Betreuer, besprochen und anschließend beim Amtsgericht beantragt werden.

 

Informationen zu den Schutzengelsystemen der Martin-Elektrotechnik GmbH »